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   OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18   

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https://dejure.org/2020,26217
OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18 (https://dejure.org/2020,26217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2020 - 15 UF 40/18 (https://dejure.org/2020,26217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2020 - 15 UF 40/18 (https://dejure.org/2020,26217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen Söhnen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
    Allerdings ist ein Ausschluss des Umgangs dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, FamRZ 2016, 1917).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
    Daraus folgt, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen muss (BVerfG, FamRZ 2008, 494), um dem umgangsberechtigten Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen.
  • KG, 18.05.2018 - 3 UF 4/18

    Umgangsrecht: Umkehrung einer bisher praktizierten Betreuungsaufteilung im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
    Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23; Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16

    Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
    Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23; Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13

    Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
    Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23; Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14

    Entscheidung des Beschwerdegerichts im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
    Eine solche Entscheidung, die den allein beschwerdeführenden Vater schlechter stellt, ist zulässig, weil Umgangsverfahren gemäß § 1684 BGB Amtsverfahren sind, in denen allein auf das Wohl des Kindes abzustellen ist und das Verbot der reformatio in peius daher nicht gilt (vgl. KG, FamRZ 2018, 1329; OLG Hamburg, FF 2018, 165; OLG Hamm, Beschl. v. 15.2.2016 - 14 UF 135/14, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727, 1730; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69, Rn. 23; Zöller/Feskorn, ZPO 33. Aufl. § 69 FamFG, Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als

    Durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit kann ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).

    Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen auch eines beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG, 3. FamS, B. v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).

  • OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21

    Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des

    Durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit kann ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen (BVerfG FamRZ 2016, 1917 ; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).

    Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917 ; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).

  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 9 UF 209/21
    Durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit kann ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).

    Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 9 UF 115/23
    Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen auch eines beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 31. August 2020, 15 UF 40/18, - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 115/23

    Umgangsausschluss für den Kindesvater; Umgangsrecht Kindesvater bezüglich im

    Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen auch eines beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917 ; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 31. August 2020, 15 UF 40/18, - zitiert nach juris).
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